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WIFF: JA zum Hotelstandort

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Widmann/Reitbauer: „Husch-Pfusch Kaufvertrag“ ist eine inhaltliche und politische Schande

„Ohne Wenn und Aber steht die Freistädter Bürgerliste Wiff zum Hotelstandort am Areal der alten Versteigerungshalle. Jedoch ist der mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ beschlossene Kaufvertrag mit „Mister Unbekannt“ ein inhaltsleerer „Husch-Pfusch“ Vertrag zum Nachteil der Gemeinde und eine inhaltliche wie politische Schande. Kein Privater würde einen Kaufvertrag unterschreiben in dem nicht einmal der Kaufpreis, die genaue Fläche des Grundstückes, der Käufer und weitere wichtige Details geregelt sind. Wem nützt diese Geheimnistuerei um einen unbekannten Investor, wenn alles sauber ist? Oder gibt es politische Verbindungen? Warum wurde nicht einmal ein harmloses Wiederkaufsrecht eingeräumt und ist damit das Grundstück für die Gemeinde für immer verloren?“, erklärte und fragten dazu Wiff-Fraktionsobmann Mag. Rainer Widmann und Wirtschaftssprecher GR Hubert Reitbauer in der Juni-Gemeinderatssitzung.

Versteigerungshalle Freistadt

Als Gemeindevertreter ist es unsere Pflicht die Interessen, das Eigentum und Vermögen der Gemeinde zu wahren. Darauf sind Gemeindemandatare angelobt und das stehe etwa auch in der Gemeindeordnung (§67; §68). Deshalb wollte die Bürgerliste Wiff den besonders strategisch wertvollen Grund mit einem Baurecht an den Investor verleihen – wie das vom Gemeinderat beim 2018 beschlossenen Optionsvertrag für ein Hotelprojekt neben der Prager Bundesstraße – welches aus undurchsichtigen Gründen gescheitert ist – gemacht wurde. Wiff bot sogar an vom Baurechtsvertrag abzugehen, der Gemeinde aber zumindest ein Wiederkaufsrecht einzuräumen, falls der Zweck ein Hotel zu erreichten und zu betreiben nicht nachhaltig gesichert werden kann. Das wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Antrag von Wiff im Gemeinderat alle noch offenen Fragen bis zur nächsten Sitzung zu klären, um einen für beide Seiten fairen und transparenten Vertrag zu machen. Es gehe dabei um die Frage Baurecht oder zumindest Wiederkaufsrecht, den fehlenden Teilungsplan, den adaptierten Bauplan mit eingeschränkter Wohnnutzung, die nicht festgelegte Freifläche für den angrenzenden Kindergarten, das Konkretisieren der möglichen gemeinsamen Tiefgaragenplätze mit der Gemeinde für einen späteren Zeitpunkt und natürlich die Zahlen für den Kaufvertrag samt Nennung des tatsächlichen Käufers. Das alles sind grundsätzlich weltweit übliche Voraussetzungen einen ordentlichen Kaufvertrag abzuschließen, auf welche man in Freistadt verzichte.

„Wir werden dem Investor keine Steine in den Weg legen, solange das Hotelprojekt tatsächlich verfolgt und betrieben wird. Klar ist aber auch, das der völlig wertlose Kaufvertrag – der im Übrigen gegenüber mancher Fehlmeinung nicht erneut im Gemeinderat beschlossen wird – der Gemeinde keine rechtliche Handhabe gibt, wenn das Projekt scheitert oder später einen anderen Verlauf – etwa in Richtung Wohnprojekt – nimmt. Mit Sicherheit wird die völlig unnötig eilige Vorgangsweise und der inhaltsleere Vertrag ohne Airbag für die Stadt Thema der nächsten Gemeindeprüfung durch die Aufsichtsbehörde sein“, so Widmann und Reitbauer abschließend.

Montag, 26.06.2023 ab 18:00 Uhr im Salzhof Freistadt.
Diskussion mit dorfTV und Rainer Widmann zum Thema Klimaschutz und Mobilität.

WIFF

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